Die Gesetze von Sonne und Mond

  • Eine Fee vermag es nicht, einen Menschen gegen seinen Willen ins Mondreich zu entführen. Nur wer sein Einverständnis gibt, kann durch die Spiegel geführt werden. Doch auf welchem Wege dieses erlangt wird, unterliegt keinem Gesetz, solange es nicht durch Magie geschieht.
  • Wer jedoch freiwillig über die Grenze des Mondreiches tritt, gehört der Fee. Sein Körper und seine Seele sind nicht länger sein Eigen und allein die Fee entscheidet, wann und ob er wieder ins Reich der Sonne zurückkehren darf.
  • Eine Fee kann (einen Menschen) nicht töten, denn wenn sie es tut, bezahlt sie mit der Magie in ihren Adern und verliert ihre Lebenskraft. Sie verwittert und welkt, bis nichts mehr von ihr bleibt.
  • Eine Fee kann nicht lügen, denn jede Lüge, die sie ausspricht, lässt ihre Zunge bluten, als wäre sie von einer Klinge zerschnitten.
  • Nur bei Nacht, wenn der Mond am Himmel steht, kann eine Fee ins Reich der Menschen reisen. Bei Tage, wenn die Hüterin des Lichts regiert, bleiben ihr die Portale verschlossen.
  • Sobald die Sonne aufgeht, muss eine Fee ins Mondreich zurückkehren, denn die Sonne verbrennt sie zu Asche.
  • Wer eine Fee ruft und mit ihr handelt, darf ihr seinen Wunsch nennen. Doch es obliegt allein der Fee, welchen Preis er dafür bezahlt und auf welche Weise sein Wunsch gestattet wird.